Fremdenrecht, Asylrecht, Aufenthaltsrecht


  • Sie wollen nach Österreich einwandern und benötigen Unterstützung hinsichtlich eines „Aufenthaltstitels“. 
  • Sie haben im Ausland ein Studium absolviert und wollen als Schlüsselkraft nach Österreich kommen und eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen. 
  • Sie haben Familienangehörige in Österreich, bei denen Sie in Zukunft dauerhaft leben wollen. 
  • Sie beabsichtigen in Österreich zu studieren und möchten wissen wie Sie eine dafür notwendige Aufenthaltsgenehmigung bekommen können.

 

In all diesen Fällen, berate und vertrete ich Sie gerne als Rechtsanwalt vor den Behörden, unterstütze Sie bei der Antragstellung, begleite Sie während des Verfahrens und bringe für Sie auch Rechtsmittel ein.

 

Falls erforderlich kann ich für Sie auch eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerde in Wien einbringen.

 

Ich berate Sie und Ihre Familie gerne zu allen Fragestellungen im Fremdenrecht, Asylrecht oder Aufenthaltsrecht. Wenn Sie als Unternehmer Fragen zu einer Beschäftigung eines ausländischen Mitarbeiters haben, kann ich Sie gerne dazu beraten, welche Bewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich sind.

 

Ich bin für sämtliche Fragestellungen im Fremdenrecht Ihr Ansprechpartner und Anwalt in Österreich.